Die Ladungssicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und geteilt verantwortet: Der Versender (Verlader) muss die Ware beförderungssicher verladen und bereitstellen, der Fahrer sichert sie fahrttechnisch und darf nur mit ordnungsgemäß gesicherter Ladung losfahren. Rechtsgrundlagen sind § 22 StVO (verkehrssichere Verladung) und die technische Regel VDI 2700 als anerkannter Stand der Technik. Wer seine Pflichten kennt, vermeidet Bußgeld, Mithaftung und Unfälle.
Wer ist verantwortlich – Versender oder Fahrer?
Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: „Für die Ladungssicherung ist der Fahrer zuständig.“ Tatsächlich ist die Verantwortung geteilt:
- Verlader/Versender: verantwortlich für die beförderungssichere Verladung – also dafür, dass die Ware richtig gestaut, verteilt und für den Transport geeignet bereitgestellt ist (§ 412 HGB, § 22 StVO).
- Fahrzeugführer: verantwortlich für die betriebssichere Verladung und die Kontrolle der Ladungssicherung vor Fahrtantritt (§ 23 StVO). Er darf nicht losfahren, wenn die Ladung erkennbar unzureichend gesichert ist.
- Halter/Unternehmer: muss geeignetes Fahrzeug und Sicherungsmittel bereitstellen und den Fahrer unterweisen.
Bei einer Kontrolle oder einem Unfall können daher Verlader, Fahrer und Unternehmer gemeinsam in die Haftung geraten. Der Versender kommt seiner Pflicht nach, indem er die Ware standsicher und transportgerecht übergibt und auf Besonderheiten hinweist.
Physik der Ladungssicherung: Kraft- und Formschluss
Damit die Ladung auch bei Bremsungen, Kurven und Ausweichmanövern nicht verrutscht, muss sie den auftretenden Kräften standhalten. Nach vorn wirkt bis zum 0,8-Fachen, zur Seite und nach hinten bis zum 0,5-Fachen des Ladungsgewichts. Zwei Prinzipien halten dagegen:
Kraftschluss (Niederzurren)
Beim Kraftschluss wird die Ladung mit Zurrgurten auf die Ladefläche gepresst. Die Vorspannung erhöht die Reibung zwischen Ladung und Boden, sodass die Ware nicht rutscht. Entscheidend sind die Vorspannkraft (STF), der Reibbeiwert und rutschhemmende Materialien (Antirutschmatten). Kraftschluss eignet sich für schwere, kompakte Ladung.
Formschluss (Direktsicherung)
Beim Formschluss wird die Ladung lückenlos an feste Begrenzungen gestaut – Stirnwand, Bordwände, andere Ladung – oder mit Direktzurren (Diagonal-, Schräg-, Kopfschlingenzurren) festgelegt. Die Kräfte werden direkt in die Fahrzeugstruktur geleitet. Formschluss ist besonders wirksam und für viele Palettensendungen die erste Wahl. In der Praxis werden beide Prinzipien oft kombiniert.
Hilfsmittel für die Ladungssicherung
Die richtige Ausrüstung entscheidet über die Wirksamkeit. Üblich sind:
| Hilfsmittel | Funktion | Prinzip |
|---|---|---|
| Zurrgurte (Spanngurte) | Niederzurren oder Direktzurren der Ladung | Kraft- / Formschluss |
| Antirutschmatten | Erhöhen den Reibbeiwert am Ladungsboden | Kraftschluss |
| Sperrstangen / Ladebalken | Füllen Lücken, verhindern Verrutschen | Formschluss |
| Kantenschoner | Schützen Gurt und Ware, verteilen Druck | Hilfsmittel |
| Staupolster / Airbags | Füllen Zwischenräume formschlüssig | Formschluss |
Zurrgurte müssen gekennzeichnet (Etikett mit LC-Wert), unbeschädigt und für die Last geeignet sein. Beschädigte Gurte gehören sofort aussortiert.
Pflichten des Versenders in der Praxis
Konkret sorgt der Versender dafür, dass die Ladung sicher transportiert werden kann:
- Standsicher verpacken: Ware auf tragfähigen Paletten, gut umreift oder gewickelt, mit niedrigem Schwerpunkt.
- Gewicht verteilen: Achslasten und zulässiges Gesamtgewicht beachten, schwere Ware nach unten und über die Achsen.
- Auf Besonderheiten hinweisen: hoher Schwerpunkt, rollende oder empfindliche Ware, Stapelverbot – am besten schriftlich im Transportauftrag.
- Verladehilfen bereitstellen: Antirutschmatten und geeignete Verpackung mitliefern, wenn die Ware das erfordert.
Diese Punkte gehören zu den häufigsten Auftragsfehlern – mehr dazu im Ratgeber 8 häufige Fehler bei Transportaufträgen.
Sicherung nach Warenart
Nicht jede Ladung wird gleich gesichert. Palettierte Ware wird gewickelt, gegen die Stirnwand gestaut und niedergezurrt; rollende Güter (Coils, Fässer) brauchen Keile, Mulden oder Sattel; hohe, kippgefährdete Ware mit hohem Schwerpunkt wird zusätzlich seitlich formschlüssig festgelegt. Empfindliche oder druckempfindliche Ware schützen Kantenschoner und Staupolster. Entscheidend ist, die Sicherungsart auf Gewicht, Form und Schwerpunkt abzustimmen – ein Hinweis darauf gehört bereits in den Transportauftrag, damit das richtige Fahrzeug und die passenden Hilfsmittel bereitstehen. Für temperaturgeführte oder gefährliche Güter gelten zusätzliche Anforderungen; hier verweisen wir für die Tiefe auf unsere Schwesterspeditionen thermosped.de (Kühltransport) und adr-spedition.de (ADR-Gefahrgut).
Ladungssicherung und Haftung
Wird bei einer Kontrolle mangelhafte Ladungssicherung festgestellt, drohen Bußgeld und ein Punkt in Flensburg; bei einem Schaden kann zusätzlich die zivilrechtliche Haftung greifen. Die Frachtführerhaftung selbst ist nach CMR auf 8,33 SZR je Kilogramm begrenzt – bei falscher Verladung durch den Versender kann die Haftung aber ganz oder teilweise auf ihn übergehen. Ordnungsgemäße Ladungssicherung schützt also nicht nur Menschen und Ware, sondern auch vor Regress.
Spedition Log fährt seit 2014 mit eigenem, gut ausgerüstetem Fuhrpark von 3,5 bis 40 Tonnen und hält eine Schadensquote von 0,1 % (eigene Angabe). Wenn Sie unsicher sind, wie Ihre Ware korrekt bereitzustellen ist, klärt die Disposition das mit Ihnen – unter +49 (0)30 2000 849 40 oder dispo@spedition-log.com.